Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Branding- und Webdesign-Dienstleistungen

Anne Stein Design – Anne Stein

Stand: 2025


0. Präambel / Hinweis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen Anne Stein, Anne Stein Design (im Folgenden „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber“).

Sie richten sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sofern im Einzelfall Verbraucher beauftragen, gelten diese AGB entsprechend, soweit sie nicht zwingenden Verbraucherschutzvorschriften widersprechen.


1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Branding-, Kommunikationsdesign- und Webdesign-Leistungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Projekte und Folgeaufträge, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot (z. B. Branding-Konzept, Logo-Entwicklung, Brand Guidelines, Webdesign, Umsetzung einer Website, Workshops, Kurse, Beratungen).

2.2 Im vereinbarten Honorar sind – sofern im Angebot nicht ausdrücklich abweichend geregelt – innerhalb jeder beauftragten Leistungsposition enthalten:

  • ein Briefing,
  • zwei Entwurfsrunden,
  • zwei Feedback- bzw. Korrekturrunden.

2.3 Eine Entwurfsrunde bezeichnet die Vorstellung eines oder mehrerer Gestaltungsvorschläge durch die Auftragnehmerin.

Eine Feedback-/Korrekturrunde bezeichnet das vom Auftraggeber gebündelt erteilte Feedback zu einem Entwurf, das in einem zusammenhängenden Korrekturdurchlauf umgesetzt wird. Mehrfache, unstrukturierte Einzeleinsendungen können von der Auftragnehmerin als gesonderliche Runden gewertet und vergütet werden.

2.4 Leistungen, die über den im Angebot beschriebenen Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Entwurfsvarianten, weitere Korrekturrunden, zusätzliche Unterseiten, weitere Sprachen, zusätzliche Templates, technische Sonderlösungen), gelten als Mehrleistungen und werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz oder gemäß Zusatzangebot separat berechnet.

2.5 Die Übergabe sogenannter offener Dateien (z. B. .ai, .indd, .psd, Baukastendateien, komplexe Layout- oder Animationsdateien) ist nicht Bestandteil des Standardleistungsumfangs und bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

2.6 Bei Webdesign-Projekten umfasst die Leistung – sofern vereinbart – in der Regel:

  • Konzeption und Informationsarchitektur,
  • visuelles Design (UI),
  • technische Umsetzung (z. B. WordPress, Squarespace, o. Ä.),
  • Basiskonfiguration (z. B. Menüs, Seitenstruktur, einfache Formulare).

Nicht automatisch umfasst sind:

  • laufende technische Wartung und Updates,
  • Backups, Monitoring, Security-Überwachung,
  • Hosting, Domains, E-Mail-Einrichtung,
  • laufende SEO-Betreuung,
  • inhaltliche Pflege nach Projektabschluss. Diese Leistungen erfordern gesonderte Vereinbarungen (z. B. Wartungs- oder Serviceverträge).

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche für das Projekt erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere:

  • Inhalte (Texte, Bilder, Logos, CI-Vorgaben),
  • Zugangsdaten (z. B. Hosting, CMS, Domain, Tools),
  • rechtliche Pflichttexte (Impressum, Datenschutzerklärung etc.),
  • gewünschte technische und fachliche Anforderungen.

3.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle bereitgestellten Inhalte (insb. Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Schriften) frei von Rechten Dritter sind oder mit den erforderlichen Nutzungsrechten genutzt werden dürfen. Er stellt die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung dieser Inhalte entstehen.

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Feedback, Freigaben und Entscheidungsgrundlagen innerhalb angemessener Fristen zu erteilen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkung verlängern Projektfristen entsprechend und können zu Mehrkosten führen.


4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot und versteht sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – als Nettovergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, erfolgt die Zahlung in folgenden Teilbeträgen:

  • 1/3 der Gesamtvergütung bei Projektstart (Auftragserteilung),
  • 1/3 zur Projektmitte (z. B. nach Abnahme des Hauptentwurfs / Designs),
  • 1/3 bei Projektabschluss / Abnahme.

4.3 Im Falle von längeren Projekten oder höheren Vorleistungen kann die Auftragnehmerin abweichende Abschlagszahlungen verlangen (z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Abnahme).

4.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie offene Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.


5. Projektablauf, Fristen, Verzögerungen und Projektpause

5.1 Projektfristen und -termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.

5.2 Verzögern sich Leistungen aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspätete Zuarbeit, fehlende Freigaben, nicht erreichbare Ansprechpartner:innen), verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend.

5.3 Bleibt eine erforderliche Rückmeldung oder Zuarbeit des Auftraggebers länger als 14 Tage aus, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt formell zu pausieren.

5.4 Bei einer Unterbrechung von mehr als 30 Tagen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Auftragnehmerin:

  • eine angemessene Wiederanlaufpauschale verlangen, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird, und/oder
  • den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

5.5 Ein Anspruch auf Einhaltung ursprünglich geplanter Launch-Termine besteht in diesen Fällen nicht.


6. Änderungen, Scope Creep und zusätzliche Leistungen

6.1 Im vereinbarten Honorar sind die in Ziffer 2.2 genannten Runden enthalten.

6.2 Änderungswünsche, die den ursprünglichen Leistungsumfang wesentlich erweitern (z. B. zusätzliche Seiten, neue Funktionen, alternative Designrichtungen, komplett neue Struktur), gelten als Change Request und werden gesondert kalkuliert.

6.3 Jede zusätzliche Entwurfs- oder Korrekturrunde, die über den enthaltenen Umfang hinausgeht, wird nach Stundensatz oder Pauschale gemäß Angebot vergütet.

6.4 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, wesentliche Umfangsänderungen erst nach einer schriftlichen (auch per E-Mail) Bestätigung des geänderten Angebots fortzuführen.


7. Abnahme, Launch & Go-Live

7.1 Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber im Rahmen des Projekts abnahmefähige Ergebnisse (z. B. finale PDFs, Design-Dateien, freigeschaltete Testumgebung einer Website) zur Verfügung. Der Auftraggeber hat diese innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und schriftlich (auch per E-Mail) abzunehmen oder Mängel anzuzeigen.

7.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

7.3 Gestalterische/künstlerische Aspekte, die im Rahmen der vereinbarten Freiheit liegen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

7.4 Der technische Go-Live einer Website (DNS-Umstellung, Liveschaltung) erfolgt nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber. Spätestens mit der Liveschaltung gilt die Website als abgenommen.

7.5 Risiken im Zusammenhang mit Serverwechseln, DNS-Umstellungen, E-Mail-Konfigurationen oder kurzfristigen Ausfällen beim Hosting-Provider liegen – sofern nichts anderes vereinbart – im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.


8. Nutzungsrechte und Exklusivität

8.1 Sämtliche Entwürfe, Gestaltungen, Konzepte, Reinzeichnungen, Programmierungen und sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.

8.2 Der Auftraggeber erhält – sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist – ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den final abgenommenen Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. Nutzung des Logos für die eigene Marke, Nutzung des Webdesigns für die eigene Website).

8.3 Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller Vergütungsansprüche für das jeweilige Projekt über.

8.4 Eine Übertragung an Dritte, die Erteilung von Unterlizenzen oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und einer gesonderten Vergütung (z. B. Branchenexklusivität, Buy-out, internationale Rollouts).

8.5 Veränderungen der gelieferten Werke (z. B. Logo, Layouts, Illustrationen) durch Dritte oder den Auftraggeber selbst, die den Charakter der Gestaltung wesentlich verändern, bedürfen der Zustimmung der Auftragnehmerin, sofern der Vertragszweck nichts anderes vorsieht.

8.6 Vorlagen, Zwischenstände, Skizzen, nicht ausgewählte Entwürfe und Konzepte verbleiben im Nutzungs- und Eigentumsrecht der Auftragnehmerin, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.


9. Eigentum an Daten, offenen Dateien und Zugangsdaten

9.1 Das Eigentum an Originaldateien, offenen Arbeitsdateien, Projektdateien, Notizen und Rohmaterialien (z. B. InDesign-Dateien, Layout-Dateien, komplexe Projektstrukturen) verbleibt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – bei der Auftragnehmerin.

9.2 Die Herausgabe offener Dateien erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

9.3 Zugangsdaten, die die Auftragnehmerin im Rahmen der Umsetzung einrichtet (z. B. Adminzugänge CMS), werden nach Projektabschluss übergeben, sofern dies vereinbart wurde. Die Verantwortung für die sichere Verwaltung der Zugangsdaten liegt beim Auftraggeber.


10. Fremdleistungen, Hosting & Technik

10.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, insbesondere:

  • Hosting, Domains, SSL-Zertifikate,
  • Lizenzen für Schriften, Plugins, Templates, Stockmaterial,
  • Leistungen externer Dienstleister (Fotografie, Videografie, Programmierung, SEO, Text).

10.2 Sofern Fremdleistungen über die Auftragnehmerin abgerechnet werden, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

10.3 Sofern nicht ausdrücklich ein Wartungs- oder Hostingvertrag abgeschlossen wurde, ist die Auftragnehmerin nicht verantwortlich für:

  • laufende Sicherheitsupdates,
  • Backups,
  • Performanceoptimierung,
  • Uptime,
  • Kompatibilitätsprobleme nach späteren Software-/Plugin-Updates.

10.4 Bestehen Wartungs- oder Serviceverträge, gilt der darin vereinbarte Leistungsumfang; darüberhinausgehende Leistungen werden gesondert vergütet.


11. SEO-Leistungen und -Haftung

11.1 Sofern im Angebot „SEO-Basis“, „OnPage-Optimierung“ oder ähnliche Leistungen vereinbart sind, umfassen diese in der Regel:

  • technische Grundoptimierung der Website-Struktur,
  • sinnvolle Verwendung von Meta-Titeln, Meta-Descriptions, Überschriften,
  • Einrichtung grundlegender SEO-Funktionen (z. B. Plugins, saubere URLs).

11.2 Es werden keine Garantien für bestimmte Rankings, Sichtbarkeitswerte, Trafficmengen oder Conversionzahlen übernommen.

11.3 Änderungen von Suchalgorithmen, Marktbedingungen oder Wettbewerbsaktivitäten liegen außerhalb des Einflussbereiches der Auftragnehmerin und begründen keine Mängelansprüche.


12. Rechtstexte, DSGVO und Compliance

12.1 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Website und sämtlicher Inhalte selbst verantwortlich, insbesondere in Bezug auf:

  • Impressum,
  • Datenschutzerklärung,
  • Cookie-Banner / Consent-Management,
  • branchenspezifische Informationspflichten,
  • Kennzeichnungspflichten (z. B. Werbung, Affiliate, Preise).

12.2 Die Auftragnehmerin bietet keine Rechtsberatung an. Sofern sie auf externe Anbieter (z. B. Kanzleien, Rechtstext-Generatoren, Datenschutz-Tools) hinweist, erfolgt dies ohne Haftungsübernahme.

12.3 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich bei rechtlichen Fragen an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.


13. Einsatz von KI-Tools

13.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Tools (z. B. für Entwurfsunterstützung, Bildgenerierung, Textentwürfe, Code-Hilfen) einzusetzen, sofern dadurch die Qualität und der Zweck der Leistung nicht beeinträchtigt werden.

13.2 Die Auftragnehmerin achtet auf eine sorgfältige Auswahl der Tools, kann jedoch – insbesondere bei KI-generiertem Material – keine vollständige Garantie für absolute Rechtefreiheit übernehmen.

13.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die final zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte (insb. Bilder, Texte) vor Nutzung selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen und stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese auf einer Nutzung beruhen, die der Auftraggeber trotz Hinweisrisiken vornimmt.


14. Referenzen, Case Studies & Social Media

14.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen ihrer Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen und hierfür:

  • Projekttitel,
  • Logos,
  • Screenshots,
  • Auszüge aus der Website oder dem Branding zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

14.2 Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf:

  • der eigenen Website,
  • Präsentationen, Pitches, Portfolios,
  • Social-Media-Kanälen (z. B. LinkedIn, Instagram),
  • Druckmedien und Vorträgen.

14.3 Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine zeitlich befristete oder projektbezogene Vertraulichkeitsvereinbarung getroffen werden.


15. Haftung

15.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

15.2 Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

15.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

15.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte vergeben werden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung für deren Leistungen, es sei denn, sie trifft ein Auswahlverschulden.

15.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Layouts, Texte und technische Umsetzungen vor Freigabe sorgfältig zu prüfen. Mit Freigabe entfällt die Haftung der Auftragnehmerin für erkennbare Mängel.


16. Vertragslaufzeit, Kündigung und Projektabbruch

16.1 Der Vertrag endet mit vollständiger Erfüllung der gegenseitigen Leistungen (insb. Abnahme und vollständiger Bezahlung).

16.2 Der Auftraggeber kann den Vertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Bereits erbrachte Leistungen und reservierte Kapazitäten sind vollständig zu vergüten.

16.3 Die Auftragnehmerin kann aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:

  • wiederholtem Zahlungsverzug,
  • schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten,
  • grober Missachtung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern gesetzlich zulässig.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.